Herstellergarantie
Beim Kauf eines neuen BERGAMONT Fahrrades bei einem autorisierten BERGAMONT Händler gewährt BERGAMONT eine Herstellergarantie gemäss den nachfolgenden Bestimmungen.
Bedingungen
Die Herstellergarantie steht nur dem Erstkäufer eines BERGAMONT Fahrrades zu, der dieses bei einem autorisierten BERGAMONT Händler erworben hat.
Dauer
Die Herstellergarantie entsteht ab Kaufdatum für die Dauer von fünf Jahren auf Rahmen und Hinterbauten. Die Garantiedauer reduziert sich auf drei Jahre, wenn das BERGAMONT Fahrrad nicht mindestens einmal jährlich durch einen autorisierten BERGAMONT Händler gewartet wird. Eine Wartung hat gemäss der Wartungsanleitung im BERGAMONT Handbuch zu erfolgen und ist dort durch den Stempel und Unterschrift des autorisierten BERGAMONT Händlers zu belegen.
Bei Rahmen und Hinterbauten von Fahrradmodellen der Kategorie 5 sowie für von BERGAMONT gefertigte Starrgabeln ist die Dauer der Herstellergarantie auf zwei Jahre begrenzt.
Wird ein Mangel am BERGAMONT Fahrrad im Rahmen eines Garantie- oder Gewährleistungsanspruches behoben, so verlängert sich die Dauer der Herstellergarantie nicht. Die Herstellergarantie endet, wenn der Erstkäufer das Eigentum am BERGAMONT Fahrrad an eine Drittperson überträgt.
Geltendmachung
Die Herstellergarantie wird von der Bergamont Fahrrad Vertrieb GmbH, Budapester Strasse 45, 20359 Hamburg, Deutschland gewährt. Der Käufer hat nach dem Kauf das BERGAMONT Fahrrad umgehend zu prüfen und offene Mängel sofort seinem autorisierten BERGAMONT Händler schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei einem Garantieanspruch ist das BERGAMONT Fahrrad einem autorisierten BERGAMONT Händler zu übergeben. Dieser wird sich mit BERGAMONT zwecks Mangelbehebung in Verbindung setzen. Die Geltendmachung eines Garantieanspruchs bedingt immer die Vorlage des Originalkaufbeleges sowie der Wartungsnachweise im BERGAMONT Handbuch.
Leistung von BERGAMONT im Garantiefall
Im Garantiefall repariert BERGAMONT nach eigener Wahl den Mangel oder ersetzt das mangelhafte Produkt mit einem Produkt ähnlicher Güte, wobei Farb- und Modellabweichungen möglich sind. Sofern eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich ist, erfolgt eine Kaufpreisrückerstattung unter Anrechnung gehabter Nutzung. BERGAMONT ist berechtigt, Dritte mit der Mangelbehebung zu beauftragen.
Garantieausschluss
Die Herstellergarantie gilt ausschliesslich für Rahmen, Hinterbauten und Starrgabeln von BERGAMONT Fahrrädern. Fahrradkomponenten sind von dieser Herstellergarantie ausgeschlossen.
Die Herstellergarantie gilt nicht für normale Abnutzung und üblichen Verschleiss, Beschädigungen, die durch Unfälle oder andere übermässige Krafteinwirkungen auf das BERGAMONT Fahrrad verursacht wurden, Korrosion, unsachgemässe Wartung, fehlerhafte Montage und Montage von ungeeigneten Komponenten oder Zubehörteilen sowie kosmetische Mängel, beispielsweise an der Lackierung.
Die Herstellergarantie gilt nicht für BERGAMONT Fahrräder, die in einem Verleihbetrieb eingesetzt wurden.
Übriges
Diese Bestimmungen zur Herstellergarantie gelten für alle BERGAMONT Fahrräder ab Modelljahr 2023
Die Gewährleistungsrechte des Käufers und Garantien von Komponentenherstellern (Shimano, SRAM etc.) bleiben von dieser Herstellergarantie unberührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Herstellergarantie ist Hamburg, Deutschland. Diese Herstellergarantie unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss aller Normen, die auf ausländisches Recht verweisen.